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   BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88   

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BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88 (https://dejure.org/1989,8330)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1989 - 2 B 100.88 (https://dejure.org/1989,8330)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1989 - 2 B 100.88 (https://dejure.org/1989,8330)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes bei der Entscheidung - Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach dem Inhalt und dem Umfang des Begriffs der groben ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88
    Das Vorbringen in der Beschwerdeschrift läßt nicht erkennen, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84

    Rückforderung von Bezügen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes für die Zahlung von Bezügen gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG dann offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - m.w.N. und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - <DÖD 1987, 133 = ZBR 1987, 281>; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85

    Beamtenrecht - Besoldung - Rückforderung - Ehegatte im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes für die Zahlung von Bezügen gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG dann offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - m.w.N. und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - <DÖD 1987, 133 = ZBR 1987, 281>; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes für die Zahlung von Bezügen gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG dann offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - m.w.N. und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - <DÖD 1987, 133 = ZBR 1987, 281>; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes für die Zahlung von Bezügen gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG dann offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - m.w.N. und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - <DÖD 1987, 133 = ZBR 1987, 281>; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88
    Das Vorbringen in der Beschwerdeschrift läßt nicht erkennen, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 23.06.1994 - 2 B 77.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestimmungen über

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß in die Entscheidung über die Billigkeit, die Teil der Entscheidung über die Rückforderung überzahlter Bezüge ist, ein Mitverschulden des Dienstherrn in besonders gelagerten Fällen Berücksichtigung finden kann (Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - , vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - , vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - und vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 19.92 - ; vgl. auch Beschlüsse vom 11. Februar 1983 - BVerwG 6 B 61.82 - und vom 25. Januar 1989 - BVerwG 2 B 100.88 -).
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